Angeln an der Eider – Informationen für Gäste

Liebe Angelfreunde,

wir, die Fischereigenossenschaft Mitteleider und Ihr örtlicher Anglerverein heißen Sie an der Eider herzlich willkommen und wünschen Ihnen  viel Petri Heil.

Zur besseren Orientierung geben wir folgende Hinweise:

Sie benötigen einen Fischereischein mit gültiger Fischereiabgabemarke, diesen können Sie bei einer örtlichen Ordnungsbehörde (Stadtverwaltung, Amtsverwaltung), oder im Internet unter

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch

erwerben.

Wenn Sie als Feriengast angeln wollen und nicht im Besitz eines Fischereischeins sind, können Sie bei der Ordnungsbehörde Ihres Ferienortes eine Ausnahme-Erlaubnis für 28 Tage erhalten.

Die Ausnahme-Erlaubnis kostet 10,00 € Verwaltungsgebühr und Sie müssen die obligatorische Fischereiabgabe von z. Zt. 10,00 € bezahlen.

Die Fischereiabgabe von 10,00 € müssen auch diejenigen bezahlen, die im Besitz eines Fischereischeines eines anderen Bundeslandes sind und deshalb keine Ausnahme-Erlaubnis benötigen. Das wurde 2011 so vom Gesetzgeber in Schleswig-Holstein beschlossen.

Daneben benötigen Sie für die Eider einen Erlaubnisschein, der vom jeweiligen Pächter ausgestellt wird. Es dürfen von den Pächtern nur die von der Fischereigenossenschaft Mitteleider bereitgestellten einheitlichen Erlaubnisscheine ausgestellt werden. Der Wochen-Spezialschein für die gesamte Strecke von Rendsburg bis Nordfeld kann auch im Internet erworben werden: https://www.hejfish.com


In Schleswig-Holstein müssen Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres, also ab dem 12. Geburtstag, selbst einen Fischereischein erwerben.
Jüngere Kinder können in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln – ohne eigenen Fischereischein.

Einen eigenen Erlaubnis-/ Angelschein bedürfen Kinder unter 12 Jahren, wenn die Aufsichtsperson keinen Erlaubnisschein hat, der Kinder mit einbezieht, oder wenn die nach dem Erlaubnisschein der Aufsichtsperson maximal zulässige Anzahl an Angelruten überschritten werden soll (Beispiel: die Aufsichtsperson darf mit drei Ruten fischen und möchte diese auch ausschließlich selbst bedienen. Das Kind möchte mit einer eigenen zusätzlichen Rute fischen. Dann braucht es einen eigenen Erlaubnisschein.).

Wenn aber die Aufsichtsperson einen Erlaubnisschein besitzt, der etwa die Benutzung von bis zu drei Ruten zulässt, und das Kind soll eine davon bedienen, dann ist das Kind – jedenfalls bei der Fischereigenossenschaft Mitteleider– vom Erlaubnisschein der Aufsichtsperson mit umfasst.

Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen, erlaubtes Gerät und weitere Hinweise finden Sie auf Ihrem Erlaubnisschein.

Die Benutzung lebender Köderfische ist verboten!

Die Schleppangelei ist verboten!

Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge – müssen während des Angelns festgelegt sein, sie dürfen keine Fahrt über Grund machen.

Erlaubnisscheine erhalten Sie als

  • Tages-Erlaubsnisschein für 6,00 € (Bootsbenutzung  3,00 € Zuschlag)
  • 7-Tage-Erlaubsnisschein für 12,00 € (Bootsbenutzung  6,00 € Zuschlag)
  • 30-Tage-Erlaubsnisschein für 36,00 € (Bootsbenutzung 18,00 € Zuschlag)
  • Jahresschein für 60€ (Bootsbenutzung 30,00 € Zuschlag)

Die Angelscheine gelten nur für die angegebene Pachtstrecke (ausgenommen der Spezial-Schein).

  • Spezial-Erlaubnisschein (7 Tage ganze Strecke): 24,00 € (Bootszuschlag 12,00€)
    (Strecke von Rendsburg „km 0,0“ bis 500 m vor der Nordfeld-Schleuse (km 77,5))

Bootszuschläge sind auch für Belly-Boote oder ähnliche Wasserfahrzeuge zu entrichten. 

Für Jugendliche kostet der Erlaubnisschein immer 50% der vorstehenden Scheingebühr.

Eine Schreibgebühr von 1,00 € ist an den Aussteller zusätzlich zu entrichten.

Die km-Angaben beziehen sich auf die weißen km-Steine am Eiderufer (rechtes Ufer gerade, links ungerade km-Zahlen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Anglerverein.

Die  Ausgabestellen für Erlaubnisscheine finden Sie auf der Seite Ausgabestellen Angelscheine.

Das Fischereigesetz für Schleswig-Holstein und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften können Sie auf dieser Seite finden.

Noch ein Hinweis zu der Erlaubnisschein-Freiheit für Küstengewässer:

Das neue Fischereigesetz des Landes Schleswig-Holstein legt in der Anlage fest, dass für die Eider das Küstengewässer bei der Schleuse Nordfeld beginnt. In diesem Bereich zwischen Nordfeld und der Mündung machen sich Ebbe und Flut deutlich bemerkbar.

Das Angeln und Fischen ist jedoch auch unterhalb der Schleuse Nordfeld bis zum Hafen Tönning erlaubnisscheinpflichtig, weil es für diese Fluss-Strecke eingetragene selbständige Fischereirechte gibt. In § 4 des Landesfischereigesetzes wird auf diese mögliche  Einschränkung hingewiesen.

Für diesen Abschnitt der Eider verwaltet die Fischereigenossenschaft für die Untere Eider die Fischereirechte und gibt auch Erlaubnisscheine aus.

Erlaubnisscheine für diese Strecke erhalten Sie an den Ausgabestellen der unteren Eider. Die Adressen finden Sie unter www.fischerei-untere-eider.de