Gesetzliche Bestimmungen (Download)

Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen, die die Grundlage für das Fischen und Angeln an der Eider darstellen, als PDF-Download.

Allgemeine rechtliche Hinweise zum Angeln an der Mitteleider

Es ist verboten:

  1. Mit mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen,
  2. die Schleppangelei zu betreiben; Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge– müssen während des Angelns festgelegt sein.
  3. in Schöpfwerksausläufen, an / von Brücken zu fischen.

Zur Bestandsschonung ist das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch vom 1.1. bis einschließlich 15.05. untersagt.

Mindestmaße und Schonzeiten:

Aal: 50 cm, Karpfen: 35 cm, Rapfen: 50 cm, Schleie: 25 cm,

Zander: 45 cm – vom 15.03. bis 15.05.

Hecht: 45 cm – vom 15.02. bis 15.04.

Meerforelle: 40 cm – vom 1.10. bis 28.02.

Lachs: 60 cm – vom 1.10. bis 28.02.

Es gelten immer die aktuellsten Fassungen des Landesfischereigesetzes Schleswig-Holstein und der schleswig-holsteinischen Binnenfischereiverordnung!

Fangbegrenzung für Zander: 3 Stück pro Tag