Gesetzliche Bestimmungen (Download)
Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen, die die Grundlage für das Fischen und Angeln an der Eider darstellen, als PDF-Download.
- Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz – LFischG) (Download, PDF)
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) (Download, PDF)
- Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiverordnung – BiFVO) (Download, PDF)
Allgemeine rechtliche Hinweise zum Angeln an der Mitteleider
Es ist verboten:
- Mit mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen,
- die Schleppangelei zu betreiben; Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge– müssen während des Angelns festgelegt sein.
- in Schöpfwerksausläufen, an / von Brücken zu fischen.
Zur Bestandsschonung ist das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch vom 1.1. bis einschließlich 15.05. untersagt.
Mindestmaße und Schonzeiten:
Aal: 50 cm, Karpfen: 35 cm, Rapfen: 50 cm, Schleie: 25 cm,
Zander: 45 cm – vom 15.03. bis 15.05.
Hecht: 45 cm – vom 15.02. bis 15.04.
Meerforelle: 40 cm – vom 1.10. bis 28.02.
Lachs: 60 cm – vom 1.10. bis 28.02.
Es gelten immer die aktuellsten Fassungen des Landesfischereigesetzes Schleswig-Holstein und der schleswig-holsteinischen Binnenfischereiverordnung!
Fangbegrenzung für Zander: 3 Stück pro Tag