Gesetzliche Bestimmungen (Download)
Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen, die die Grundlage für das Fischen und Angeln an der Eider darstellen, als PDF-Download.
- Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (Download, PDF)
- Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes vom 26.10.2011 (Download, PDF)
- Durchführungsverordnung zum Fischereigesetz (Download, PDF)
- Binnenfischereiordnung 2016 (BiFO) (Download, PDF)
Hinweis: Bitte beachten Sie die Änderung der BiFO ab Mitte 2021.
Allgemeine rechtliche Hinweise zum Angeln an der Mitteleider
Es ist verboten:
- Mit mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen,
- die Schleppangelei zu betreiben; Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge– müssen während des Angelns festgelegt sein.
- in Schöpfwerksausläufen, an / von Brücken zu fischen.
- Das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch ist während der Zander- und Hechtschonzeit vom 1.1. bis 31.5. untersagt.
Mindestmaße und Schonzeiten:
Aal: 45 cm, Karpfen: 35 cm, Rapfen: 50 cm, Schleie: 25 cm,
Zander: 45 cm – vom 1.1. bis 31.05.
Hecht: 50 cm – vom 1.1. bis 31.05.
Meerforelle: 40 cm – vom 1.10. bis 28.02.
Lachs: 60 cm – vom 1.10. bis 28.02.
Im Übrigen gelten die in der schleswig-holsteinischen Binnen- Fischereiordnung festgelegten Mindestmaße und Schonzeiten.
Fangbegrenzung für Zander: 3 Stück pro Tag
Für den Zeitraum 1.1. – 31.05. ist das Angeln auf Raubfische mit Kunstködern und totem Köderfisch nicht erlaubt.