Angeln an der Eider – Informationen für Gäste

Liebe Angelfreunde,

wir, die Fischereigenossenschaft Mitteleider und Ihr örtlicher Anglerverein heißen Sie an der Eider herzlich willkommen und wünschen Ihnen  viel Petri Heil.

Zur besseren Orientierung geben wir folgende Hinweise:

Die Benutzung lebender Köderfische ist verboten!

Die Schleppangelei ist verboten!

Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge – müssen während des Angelns festgelegt sein, sie dürfen keine Fahrt über Grund machen.

Für die Eider benötigen Sie einen Erlaubnisschein.

Der Erlaubnisschein wird vom jeweiligen Pächter ausgestellt.

Es dürfen von den Pächtern nur die von der Fischereigenossenschaft Mitteleider bereitgestellten einheitlichen Erlaubnisscheine ausgestellt werden.

Alternativ können Sie die Erlaubnisscheine für die ganze Strecke von https://www.hejfish.com von Rendsburg bis Nordfeld oder auch für jede Einzelstrecke im Internet          hejfish Link „Eider“  erwerben.

„Informationen zur Fischereischeinpflicht in Schleswig-Holstein

Für das Angeln an der Mitteleider von (Rendsburg Stromkilometer 0,0 bis Nordfeld / Drage Stromkilometer 77,5), benötigen Sie auch immer einen Fischereischein.

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in vollem Umfang anerkannt.

Die Fischereischeine können Sie bei einer örtlichen Ordnungsbehörde (Stadt- oder Amtsverwaltung) oder im Internet unter

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/Fisch

erwerben.

Personen ohne Fischereischein können einen sogenannten Urlauberfischereischein beim örtlichen Ordnungsamt beantragen (Gebühr für die Erstausstellung 10,00€). Dieser Urlauberfischereischein gilt 28 Tage und kann einmal im Jahr um weitere 28 Tage verlängert werden (10,00€ Verlängerungsgebühr).

Ausnahme:

Für Kinder unter 12 Jahren besteht keine Fischereischeinpflicht, sie müssen jedoch beim Angeln von einem Fischereischeininhaber (nicht Urlauberfischereischeininhaber) beaufsichtigt werden.

Siehe auch: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MELUR/Fischerei/help/FischereiHilfe.aspx#Urlauberfischereischein

Informationen zur Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein muss jeder Fischereiausübende die Fischereiabgabe (10,00€/Jahr) bezahlen.

Auch Erwerber des Urlauberfischereischeines müssen diese Abgabe entrichten.

Ausnahme:

Nur Kinder unter 12 Jahren müssen keine Fischereiabgabe bezahlen.

Siehe auch: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MELUR/Fischerei/help/FischereiHilfe.aspx#Fischereiabgabe

Diese Bestimmungen wurden so 2011 vom Gesetzgeber in Schleswig-Holstein beschlossen.


Einen eigenen Erlaubnis-/ Angelschein bedürfen Kinder unter 12 Jahren, wenn die Aufsichtsperson keinen Erlaubnisschein hat, der Kinder mit einbezieht, oder wenn die nach dem Erlaubnisschein der Aufsichtsperson maximal zulässige Anzahl an Angelruten überschritten werden soll (Beispiel: die Aufsichtsperson darf mit drei Ruten fischen und möchte diese auch ausschließlich selbst bedienen. Das Kind möchte mit einer eigenen zusätzlichen Rute fischen. Dann braucht es einen eigenen Erlaubnisschein.).

Wenn aber die Aufsichtsperson einen Erlaubnisschein besitzt, der etwa die Benutzung von bis zu drei Ruten zulässt, und das Kind soll eine davon bedienen, dann ist das Kind – jedenfalls bei der Fischereigenossenschaft Mitteleider– vom Erlaubnisschein der Aufsichtsperson mit umfasst.

Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen, erlaubtes Gerät und weitere Hinweise finden Sie auf Ihrem Erlaubnisschein.

Erlaubnisscheine erhalten Sie als

  • Tages-Erlaubsnisschein für 6,00 € (Bootsbenutzung  3,00 € Zuschlag)
  • 7-Tage-Erlaubsnisschein für 12,00 € (Bootsbenutzung  6,00 € Zuschlag)
  • 30-Tage-Erlaubsnisschein für 36,00 € (Bootsbenutzung 18,00 € Zuschlag)
  • Jahresschein für 60€ (Bootsbenutzung 30,00 € Zuschlag)

Die Angelscheine gelten nur für die angegebene Pachtstrecke (ausgenommen der Spezial-Schein).

  • Spezial-Erlaubnisschein (7 Tage ganze Strecke): 24,00 € (Bootszuschlag 12,00€)
    (Strecke von Rendsburg „km 0,0“ bis 500 m vor der Nordfeld-Schleuse (km 77,5))

Bootszuschläge sind auch für Belly-Boote oder ähnliche Wasserfahrzeuge zu entrichten. 

Für Jugendliche kostet der Erlaubnisschein immer 50% der vorstehenden Scheingebühr.

Eine Schreibgebühr von 1,00 € ist an den Aussteller zusätzlich zu entrichten.

Die km-Angaben beziehen sich auf die weißen km-Steine am Eiderufer (rechtes Ufer gerade, links ungerade km-Zahlen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den örtlichen Anglerverein.

Die  Ausgabestellen für Erlaubnisscheine finden Sie auf der Seite Ausgabestellen Angelscheine.

Das Fischereigesetz für Schleswig-Holstein und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften können Sie auf dieser Seite finden.

Noch ein Hinweis zu der Erlaubnisschein-Freiheit für Küstengewässer:

Das neue Fischereigesetz des Landes Schleswig-Holstein legt in der Anlage fest, dass für die Eider das Küstengewässer bei der Schleuse Nordfeld beginnt. In diesem Bereich zwischen Nordfeld und der Mündung machen sich Ebbe und Flut deutlich bemerkbar.

Das Angeln und Fischen ist jedoch auch unterhalb der Schleuse Nordfeld bis zum Hafen Tönning erlaubnisscheinpflichtig, weil es für diese Fluss-Strecke eingetragene selbständige Fischereirechte gibt. In § 4 des Landesfischereigesetzes wird auf diese mögliche  Einschränkung hingewiesen.

Für diesen Abschnitt der Eider verwaltet die Fischereigenossenschaft für die Untere Eider die Fischereirechte und gibt auch Erlaubnisscheine aus.

Erlaubnisscheine für diese Strecke erhalten Sie an den Ausgabestellen der unteren Eider. Die Adressen finden Sie unter www.fischerei-untere-eider.de